Gremien
Einfach mitwirken!
Liebe Eltern,
nur zusammen sind wir stark und können für unsere Schule etwas erreichen. Wir, die Schulgemeinschaft und Sie, als Eltern wollen das Beste für unsere Kinder. Deshalb legt unsere Schule großen Wert auf eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit mit allen Beteiligten. Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist dabei die Basis zum Erhalt und der Weiterentwicklung unseres Schulprogramms. Das nützt vor allem den Interessen unserer Kinder. Schülerinnen und Schüler werden in der Schule erfolgreicher sein, wenn Sie als Eltern die Arbeit der Schule unterstützen, sich am Schulleben beteiligen und ihre Elternrechte auf Mitwirkung wahrnehmen. Ihr Kind wird die Schule vor allem dann ernst nehmen, wenn auch Sie ihm durch Ihr Beispiel zeigen, dass das Lernen wichtig ist.
Sie werden sehen, dass die Mitarbeit in den Gremien neben Arbeit auch Freude machen kann. Sie können sich damit aktiv an der Gestaltung des Schullebens beteiligen. Die wichtigsten Mitwirkungsgremien sind die Schulkonferenz, die Schulpflegschaft, die Klassenpflegschaft und die Fachkonferenzen. Zusätzlich tagt in regelmäßigen Abständen auch das Schülerparlament an unserer Schule.
Für Ihr verlässliches Engagement und für all die geleistete Arbeit möchten wir Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken. Damit unterstützen Sie uns als Schulgemeinschaft sehr.
Die Schulkonferenz ist das oberste Entscheidungsgremium der Schule. Sie entscheidet mit den gewählten Vertretern der Schulpflegschaft und des Lehrerkollegiums zum Beispiel über
- Schulentwicklung und Schulprogramm
- Organisation des Schullebens
- den Schulhaushalt
- die Festlegung der beweglichen Ferientage
Entsprechend der Schulgröße der Kardinal-von-Galen-Schule Sendenhorst setzt sich unsere Schulkonferenz aus 12 Mitgliedern zusammen – je 6 Elternvertreter und 6 Lehrervertreter. Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter (§ 66 SchG).
Die jeweiligen Vorsitzenden der Klassenpflegschaft aller Klassen sowie ihrer Stellvertreter bilden gemeinsam die Schulpflegschaft. Sie wählen aus ihrer Mitte wiederum eine(n) Schulpflegschaftsvorsitzende(n). Die Schulpflegschaft ist das Bindeglied zwischen der Elternschaft, der Schulkonferenz und der Schulleitung und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Auch eine Mitwirkung im Landeselternrat ist möglich.
Sie sorgt u. a. für
- Gemeinsame Elternmeinung zu Schulfragen
- Mitwirkung bei der Gestaltung des Schullebens
- Anträge an die Schulkonferenz
- Vertretung in Schul- und Fachkonferenzen
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern aller Klassen aus ihrer Mitte zwei Elternvertreter: einen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und einen Stellvertreter.
In der Klassenpflegschaft geht es zum Beispiel um:
- Klassenleben mitgestalten
- Klassengemeinschaft fördern
- Information und Austausch zu Fragen rund um die Klasse
- Klassenfahrten und Veranstaltungen
- Projekte und AG’s
Mitglieder sind die Fachlehrerinnen und die Vertreter der Eltern.
Themen der Fachkonferenzen sind
- Alle das Fach betreffenden Themen
- Fachmethodik und –didaktik
- Schuleigene Lehrpläne
- Einführung von Schulbüchern